Afterkralle

Auch: Wolfskralle, Daumenkralle, Afterzehe

Die Afterkralle ist eine Kralle weiter oben an der Innenseite des Laufs, die den Boden nicht berührt, sich deshalb nicht abnutzt und regelmässig gekürzt werden muss.

Die meisten Hunde haben Afterkrallen an den Vorderläufen, manche auch an den Hinterläufen. Weil sie beim Gehen nicht abgerieben werden, können sie sich einrollen und in die Haut einwachsen. Beim Krallenschneiden gehören sie deshalb immer dazu.

Die Tierschutzverordnung verlangt, dass Nägel und Krallen soweit nötig regelmässig und fachgerecht gepflegt und beschnitten werden (Art. 5 Abs. 4 TSchV). Das operative Entfernen der Afterkrallen ist eine tierärztliche Angelegenheit; die Verordnung nimmt es ausdrücklich vom Verbot operativer Eingriffe zur Erleichterung der Haltung aus (Art. 24 Bst. b TSchV).