Tierpfleger/in EFZ

Auch: Tierpflegerin EFZ, Tierpfleger EFZ, Fachrichtung Heimtiere

Tierpfleger/in EFZ ist die dreijährige berufliche Grundbildung für die Pflege und Betreuung von Tieren mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, in den Fachrichtungen Heimtiere, Versuchstiere und Wildtiere.

Die Lehre dauert drei Jahre. In der Fachrichtung Heimtiere arbeiten Lernende in Betrieben, die Hunde, Katzen, Meerschweinchen oder Vögel betreuen – auch in Hundesalons. Dort kann zusätzlich die verbandsinterne Prüfung zum Hundecoiffeur des SVBT abgelegt werden. Der Salon braucht dafür eine Ausbildungsbewilligung des kantonalen Berufsbildungsamts.

Im Tierschutzrecht hat der Abschluss eine besondere Rolle: Tierheime mit mehr als 19 Pflegeplätzen und die gewerbsmässige Betreuung von mehr als 19 Tieren müssen unter der Verantwortung einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers stehen (Art. 102 Abs. 1 und 2 TSchV). Für kleinere Betriebe genügt eine FBA.