FBA
Auch: FBA, fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung, FBA Tierbetreuung
Die FBA (fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung) ist eine vom BLV anerkannte Ausbildung nach Tierschutzverordnung, die unter anderem für die gewerbsmässige Betreuung von sechs bis neunzehn Tieren verlangt wird.
Die Tierschutzverordnung verlangt für bestimmte gewerbsmässige Tätigkeiten eine Ausbildung nach Art. 197 TSchV. Nach der Fachinformation 12.4 des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) umfasst die FBA für Tierbetreuung einen mindestens vierzigstündigen Kurs, ein Praktikum von mindestens 360 Stunden und eine Prüfung.
Wichtig für Hundesalons: Eine FBA braucht, wer zusätzlich einen Tierbetreuungsdienst oder ein Tierheim für mehr als fünf Tiere führt. Eine Weiterbildung als Hundecoiffeuse ersetzt die FBA nicht automatisch; ob sie ganz oder teilweise angerechnet wird, entscheidet im Einzelfall der kantonale Veterinärdienst (Art. 199 Abs. 3 TSchV).